—- Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, auch bei akuten Anliegen für den aktuellen Tag. — Ab dem 16.09.25 können Sie sich bei uns mit dem neuen Grippeimpfstoff und dem aktuellsten Coronaimpfstoff (Comirnaty LP.8.1) impfen lassen. Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin! —
..Häufig gestellten Fragen
Praxisorganisation und Hintergründe
Unsere Praxisorganisation ist darauf ausgelegt, Ihnen so viel Beratungs- und Behandlungszeit wie möglich zu verschaffen. Dabei müssen wir mit den aktuellen Bedingungen eines stark leidenden Gesundheitssystems, sehr hohen Krankheitszahlen und dem Standort München zurechtkommen.
Deshalb versuchen wir, durch Digitalisierung (Online-Terminvergabe, Datenschutz, Bestellprozesse, Anspruchsprüfung, elektronische Übermittlung von Befunden, Datenpflege über Tablets usw.) unsere Mitarbeiter*innen von aufwändigen administrativen Tätigkeiten zu entlasten.
Für die geringe Anzahl der Patienten*innen, die diese digitalen Wege tatsächlich nicht nutzen können, finden wir selbstverständlich andere Lösungen.
Jede Art von Praxisorganisation spricht Patient*innen unterschiedlich an und deshalb haben wir Verständnis dafür, dass Sie sich in einer anderen Hausarztpraxis eventuell besser aufgehoben fühlen.
Allgemeines
Was sind die Vor- und Nachteile einer größeren Hausarztpraxis?
Natürlich leidet die Persönlichkeit bei einer größeren Praxis, da es länger dauert, bis Sie uns und wir Sie kennengelernt haben, Sie treffen auf mehr Patient*innen und mehr Mitarbeiter*innen.
Gegenüber einer Einzelpraxis habe wir nur wenige Tage im Jahr geschlossen, wir können Ihnen durch die Digitalisierung einen besseren Service und einen höheren Qualitätsstandard anbieten. Ausfälle können kompensiert werden und Sie müssen nicht in eine Vertretungspraxis gehen, sollte Ihre Ärzt*in ausgebucht oder aufgrund von einem Notfall, Krankheit oder Urlaub nicht verfügbar sein. Es ist leichter, sich eine Zweitmeinung einzuholen ohne in eine andere Praxis gehen zu müssen. Bei komplizierten Fällen beraten sich die Praxisärzt*innen intern, um eine Lösung zu finden.
Warum komme ich nicht immer zu meiner Ärzt*in?
Diese Aussage trifft nur auf die folgenden Fälle zu. Die Ärzt*in ist nicht da (z. B. Urlaub, Krankheit, Fortbildung) oder es handelt sich um einen Akuttermin, wenn kein Termin bei Ihrer Wunschärzt*in mehr frei ist. In allen anderen Fällen können Sie immer selbst bestimmen zu welcher Ärzt*in Sie gehen wollen.
Werden private Patient*innen bevorzugt?
Das stimmt bei uns nicht!
Sie erhalten bei uns genauso schnell einen Termin, wie gesetzlich Versicherte und erhalten teilweise einen schlechteren Service als die Kassenpatient*innen, weil die privaten Kassen keine Vorhaltepauschalen zahlen (z. B. Selbstbesorgung von Impfstoffen, Infusionen).
Anmeldung
Warum geht die Anmeldung bei einer Patient*in schnell und bei einer anderen Patient*in dauert es?
Schnell geht die Anmeldung bei allen Patient*innen, die einen Termin oder eine Vorbestellung gemacht haben und Ihre Versicherungskarte bereit halten und ohne Aufforderung in das Kartenlesegerät stecken.
Die Anmeldedauer verlängert sich durch:
- Identifikation der Patient*in über Geburtsdatum und Name
- kein gültiger Versicherungsnachweis
- Neuaufnahmen (Erklärungen zur Praxis, Datenschutz)
- Terminfindung bei Patient*innen ohne Termin
- Informationen Praxiskonzept/-organisation (z. B. Terminpraxis)
- Diskussionen (z. B. Notwendigkeit Datenschutz, Notwendigkeit Ärzt*innenkontakt, warum wir Gesetze und Vorschriften einhalten, wie gut andere Praxen sind).
Warum werden nur an einem Schalter Patient*innen aufgenommen bzw. warum nehmen die restlichen Mitarbeiter*innen nicht auch Patient*innen auf?
Wenn wir an zwei Schaltern Patient*innen aufnehmen würden, würde sehr oft das Problem entstehen, dass beide Mitarbeiter*innen gleichzeitig mit der Lösung von komplexeren Fragestellungen beschäftigt sind und beide Schlangen ins Stocken geraten, somit entstünde ein riesiger Stau. Außerdem würde sehr oft das Gefühl auftreten „Ich habe mich in der falschen Schlage angestellt.“
Warum wir nicht mehr Mitarbeiter*innen mit der Anmeldung beschäftigen erklärt sich von selbst: Die wenigsten sind bereit, noch mehr Kassenbeiträge zu zahlen, damit Praxen mehr Mitarbeiter*innen einstellen können. Zum anderen: wer soll während dieser Zeit Ihre Blutabnahme machen, Ihr vorbestelltes Rezept vorbereiten oder Ihre E-Mail beantworten?
Warum stehe ich in der Anmeldeschlange außerhalb der Praxis?
Dafür gibt es drei Gründe. Zum einen haben sich Patient*innen zu Recht darüber beschwert, dass bei der Anmeldung kein diskreter Abstand eingehalten wird.
Außerdem wurden sehr viele Fragen aus der Anmeldeschlange den Empfangsmitarbeiter*innen gestellt, was die Patient*innenaufnahme unterbrach und damit verzögerte und zusätzlich andere Patient*innen animierte, ebenfalls Fragen zwischen zu werfen.
Wie üblich mussten wir auf Grund der baulichen Gegebenheiten die Anmeldeschlange nach draußen verlegen. Früher fühlten sich Patient*innen mit dem Betreten des Ärztehauses (Candidplatz 9) quasi wie „drinnen“, obwohl sie bei der ehemaligen Praxis Treusch sogar über mehrere Stockwerke ebenfalls in der Anmeldeschlange standen. In den meisten anderen Ärztehäusern stehen Sie ebenfalls im Flur zur Anmeldung oder in einer großen Wartehalle, wo Sie nach der Anmeldung auf Ihren Termin warten.
Hinweis: Auf Ihren Termin warten Sie nach der Anmeldung grundsätzlich im Wartezimmer.
Verfällt mein Termin, wenn ich zuspät komme, weil ich für die Anmeldung länger als eingeplant anstehen musste?
Nein, keine Sorge Ihr Termin verfällt nicht.
Wie schnell die Anmeldung am Empfang erfolgt, hängt natürlich vom Patienten*innenaufkommen ab und ist nicht steuerbar. Wenn Sie einen Termin haben, sollten Sie mindestens 10 Minuten (wie z. B. auch im Kino, Theater, Flughafen) vor Ihrem Termin kommen, damit die Anmeldung stressfreier für Sie erfolgen kann.
Sollte es dennoch mal länger dauern oder Sie schaffen es nicht 10 Minuten vor Ihrem Termin da zu sein, so kommen Sie trotzdem dran.
Hinweis!
Verzögern Sie bitte nicht selbst Ihre Anmeldung, durch Zwischenfragen und Diskussionen bei der Empfangsmitarbeiter*in, ob Sie in der Schlage vor können, weil sie einen Termin haben. Unsere Mitarbeiter*in nimmt so schnell und konzentriert eine Patient*in nach der anderen auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Warum stehen keine Stühle vor der Praxistür, damit sich wartende Patient*innen in der Anmeldeschlange hinsetzen können?
Leider ist es uns aufgrund von Brandschutzvorgaben durch die Hausverwaltung nicht gestattet, Stühle außerhalb der Praxisräume aufzustellen. Zumal sich die wenigsten Personen setzen würden, wenn sie in einer Schlange anstehen, um ihren Platz nicht zu verlieren.
Sollten Sie nicht stehen können, sprechen sie die Patient*innen vor Ihnen an. Erfahrungsgemäß haben die anderen Patient*innen vollstes Verständnis und lassen Sie vor bzw. können Sie dann im Wartezimmer Platz nehmen, bis Sie an der Reihe sind sich anzumelden. Sollte dies nicht funktionieren, können Sie uns gerne informieren.
Warum muss ich jedes Mal meine Versichertenkarte einstecken?
Es geht einfach viel schneller und es gibt kein Fehler auf Grund der Identifizierung, als wenn wir Sie über den Namen oder Ihr Geburtsdatum identifizieren.
Außerdem:
- Die Versichertenkarte wir im Rahme der elektronischen Patientenakte für die Berechtigungsfreischaltung benötigt, sofern die Patient*in die Berechtigungen darüber steuert (Die meisten Patient*innen haben sich für den Standard entschieden!)
- Außerdem entfällt die Prüfung, ob Sie im aktuellen Quartal schon da waren, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen würde.
- Vielen Patient*innen möchten nicht Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum in der Öffentlichkeit sagen.
Tipp! Halten Sie Ihre Versichertenkarte an der Anmeldung schon bereit, die nächste ungeduldige Patient*in hinter Ihnen wird es Ihnen danken.
Privatpatient*innen! Auch die meisten privaten Kassen haben eine Karte, bitte erfreuen auch Sie die ungeduldige Patient*in hinter Ihnen und identifizieren Sie sich durch das Einstecken Ihrer Versichertenkarte.
elektronische Patientenakte (ePA)
Wo finde ich Informationen zur elektronischen Patientenakte ePA?
Wieso kann ich als Privatpatient*in nicht die ePA nicht nutzen?
Fragen Sie bitte Ihre private Krankenversicherung. Wir wären bereit, wenn die Rahmenbedingungen passen.
Was muss ich tun, damit ich nicht in der Praxis auf die ePA angesprochen werde, weil ich sie nicht nutzen möchte?
Leider wird dies Information nicht automatisch im Praxissystem angezeigt und deshalb müssen wir jede Patient*in dazu befragen.
Teilen Sie uns einmal mündlich mit, dass Sie der ePA-Nutzung insgesamt oder für unsere Praxis widersprochen haben und wir werden es entsprechend vermerken.
Wichtig 1: Sie müssen es nicht begründen, es ist Ihre Entscheidung.
Wichtig 2: Solange Sie uns nicht aktiv über eine Entscheidungsänderung informieren, sprechen wir sie nicht mehr unnötig darauf ansprechen an.
Benötige ich die Praxis-App PatMed noch?
Aus den folgenden Gründen benötigen Sie die PatMed-App auch weiterhin:
- Sie habe Zugriff auf Gesundheitsdaten/Untersuchungen/Therapieempfehlungen die nicht in der ePA gespeichert werden.
- Das gewünschte Dokument konnte auf Grund von Berechtigungs-/ technischen Problemen nicht eingestellt werden.
- Sie haben Zugriff auf Daten, die Sie bewusst nicht in der ePA speichern wollen.
- Sie haben Zugriff auf notwendige Daten aus der Vergangenheit, die nicht in der ePA gespeichert sind.
- Sie können verschlüsselt mit uns kommunizieren.
- Sie können Ihre Messwerte eintragen, die dann direkt in die Praxissoftware übertragen werden.
Warum werden die Daten nicht automatisch in die ePA eingestellt, obwohl ich der ePA zugestimmt habe?
Das Bundesministerium für Gesundheit beantwortet die folgende Frage wie folgt
Frage:
Werden Dokumente automatisch in die ePA geladen oder muss das medizinische Personal entscheiden, was hochgeladen werden soll?
Antwort:
Nein, Dokumente werden nicht automatisch in die ePA geladen. Lediglich die E-Rezept-Daten für die Medikationsliste und die sogenannten Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden automatisch eingetragen. Während der Behandlung muss die Ärztin bzw. der Arzt z. B. darüber informieren, dass ein Dokument eingestellt werden soll. Die Patientinnen und Patienten können dem widersprechen.
Quelle Stand 01.10.2025: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
Gemäß SGB V § 347 besteht zumindest eine der beiden Pflichten:
- Wir müssen Sie aktiv auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen, sobald bei Bekanntwerden Ihrer Daten Anlass zur Diskriminierung oder Stigmatisierung bestehen könnte. Da nicht abschließend definiert werden kann, welche Daten in Ihrem individuellen Fall eine Diskriminierung oder Stigmatisierung auslösen kann, müssen wir den Sachverhalt zur Ihrer Sicherheit mit Ihnen besprechen.
- In andern Fällen sind wir verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass wir die Daten auf Ihr Verlangen, in die ePA einstellen müssen.
Warum können Sie mir nicht bei den Berechtigungen oder der ePA-App helfen?
Leider müssen wir in diesem Fall auf Ihre Krankenkasse verweisen. Diese haben den Auftrag und die finanziellen Mittel erhalten, Ihnen eine entsprechende Unterstützung anbieten zu können. Wir selbst haben keine Möglichkeiten Ihnen die ePA-App freizuschalten oder Ihre Berechtigungen zu ändern. Außerdem hat jede Krankenkasse Ihre eigene individuelle App programmieren lassen, was es uns ermöglicht, Ihnen mal eben schnell zu helfen.
Bitte nutzen Sie das Unterstützungsangebot der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse!
Beispiel AOK
Warum wurden mein Dokument nicht wie vereinbart in die ePA hochgeladen?
Folgende Gründe können vorliegen:
Sie sehen das Dokument in der PatMed-App:
- Wir hatten zum Zeitpunkt des Einstellversuchs keine Berechtigung auf Ihre ePA
- Es gab technische Probleme in der Telematik-Infrastruktur.
- Wir haben leider bei der manuellen Durchsicht übersehen, dass Sie das Dokument einstellen wollten.
Bitte überprüfen Sie Ihre Berechtigungseinstellung in der ePA-App und wir können beim nächsten Praxisbesuch das Dokument in Ihre ePA einstellen.
Alternativ kontaktieren Sie uns über den PatMed-Chat oder das folgende Kontaktformular.
Sie sehen das Dokument nicht in der PatMed-App:
- Das Endergebnis (Befund, Attest, Untersuchung…) liegt noch nicht vor.
Bitte kontaktieren Sie uns nur über den PatMed-Chat oder das Kontaktformular, wenn Sie das Ergebnis dringend benötigen.
Wie kann ich alte, aber noch relevante Befunde, in die ePA einstellen?
Grundsätzlich können Sie alte Befunde, in limitierter Anzahl, nur über Ihre Krankenkasse einstellen lassen.
Wir können Ihnen anbieten, soweit es für Sie nicht zeitkritisch ist, dass wir alte Befunde in Ihre ePA einstellen, sofern Sie bereits in unserem T2med-System vorliegen.
D. h., dieses gilt nicht für Befunde, die nur im alten M1-System der ehemaligen Praxis Treusch gespeichert sind. In diesem Fall würden wir nur bei einem tatsächlichem Bedarf die Befunde in das T2med-System übertragen und dann in Ihre ePA hochladen.
Wie kann ich ein Dokument wieder aus der ePA löschen?
Sie können ein Dokument selbst über Ihre ePA-App löschen oder für andere Personen ausblenden.
Für eine Hilfestellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
In Ausnahmefällen können wir ein Dokument löschen, wenn wir es selbst in die ePA eingestellt haben.
Welche Daten der Hausarztpraxis Untergiesing entsprechen den ePA Einstellungskriterien?
Gemäß SGB V § 347 erfüllen die folgenden Dokumente der Hausarztpraxis Untergiesing die notwendigen Kriterien:
- Arztbriefe
- Atteste
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Befund ABI
- Befund EKG
- Befund Ergometrie
- Befund Hautkrebsscreening
- Befund Lungenfunktionstest
- Befund Sonographie
- Befunde DMP
- Check up inkl. aller Befunde
- Impfdokumentation
- Jugendschutzuntersuchung
- Laborbefunde inkl. Laborwerte
- Medikationspläne
- Notfalldaten
- OP-Vorbereitung inkl. Laborbefunde
- zusätzlich: Dokumente nach Absprache mit der Patient*in
Dokumentationen aus dem Praxissystem (zu den Punkten Anamnese, Befund oder Therapie) erfüllen nicht die notwendigen Kriterien.
Termine
Was sollten Sie wissen, wenn Sie einen Termin bei uns vereinbart haben?
Termine in einer Hausarztpraxis sind von der tatsächlichen Dauer nur schwer planbar bzw. durch finanzielle Begrenzungen endlich. Durch notwendige längere Untersuchungen und „Notfälle“ kann es schnell zu Terminverschiebungen kommen, die auch nicht mehr aufgeholt werden können. Trotzdem ist es sinnvoll, Termine zu vereinbaren, um das Patient*innenaufkommen über den Tag zu verteilen. Rechnen Sie also bitte immer damit, dass es zu Wartezeiten trotz Termin kommt.
Wann sollten Sie zu Ihrem Termin erscheinen?
Wie schnell die Anmeldung am Empfang erfolgt, hängt natürlich vom Patienten*innenaufkommen ab und ist nicht steuerbar. Für Abholer*innen oder für Patient*innen, die ohne Beratung und Untersuchung eine Krankmeldung benötigen, ist eine Terminplanung leider nicht möglich.
In der Regel gibt es ein hohes Patient*innenaufkommen am Anfang und am Ende der Praxisöffnungszeiten, Montags, nach Feiertagen und Schulferien. Diese Zeiten sollten Sie meiden, wenn Sie nur etwas abholen wollen oder hauptsächlich wegen einer Krankschreibung kommen. Wenn Sie einen Termin haben, sollten Sie mindestens 10 Minuten (wie z. B. auch im Kino, Theater, Flughafen) vor Ihrem Termin kommen, damit die Anmeldung stressfreier für Sie erfolgen kann.
Was sollten Sie wissen, wenn Sie ohne Termin für eine ärztliche Beratung oder Untersuchung in die Praxis kommen?
Für akute Krankheitsfälle, die eine ärztliche Beratung oder eine körperliche Untersuchung am selben Tag benötigen, erhalten Sie den nächstmöglichen freien Termin am selben Tag. Ggf. müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen.
Für nicht akute Krankheitsfälle/Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie in der Regel einen Termin in den nächsten Tagen.
Tipp! Sie können akute Termine auch selber online vereinbaren.
In welchen Fällen können Sie generell ohne Termin kommen?
Für Krankmeldungen ohne ärztliche Beratung/Untersuchung und Abholung von (Folge-)Rezepten, Über-/Einweisungen, Heil- und Hilfsmitteln.
Tipp! Bitte bestellen Sie Folgeverordnungen für Rezepte, Heil-und Hilfsmittel, sowie Überweisung vor, das wird Ihnen je nach Patient*innenaufkommen sehr viel Zeit ersparen.
Verfällt mein Termin, wenn ich zuspät komme, weil ich für die Anmeldung länger als eingeplant anstehen musste?
Nein, keine Sorge Ihr Termin verfällt nicht.
Wie schnell die Anmeldung am Empfang erfolgt, hängt natürlich vom Patienten*innenaufkommen ab und ist nicht steuerbar. Wenn Sie einen Termin haben, sollten Sie mindestens 10 Minuten (wie z. B. auch im Kino, Theater, Flughafen) vor Ihrem Termin kommen, damit die Anmeldung stressfreier für Sie erfolgen kann.
Sollte es dennoch mal länger dauern oder Sie schaffen es nicht 10 Minuten vor Ihrem Termin da zu sein, so kommen Sie trotzdem dran.
Hinweis!
Verzögern Sie bitte nicht selbst Ihre Anmeldung, durch Zwischenfragen und Diskussionen bei der Empfangsmitarbeiter*in, ob Sie in der Schlage vor können, weil sie einen Termin haben. Unsere Mitarbeiter*in nimmt so schnell und konzentriert eine Patient*in nach der anderen auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Krankmeldungen
Warum muss ich für eine Arbeitsunfähigkeits-/Schulbescheinigung zu einer Ärzt*in und welche Vorschriften sind einzuhalten?
In der des gemeinsamen Bundesausschusses ist eindeutig geregelt, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur bescheinigt werden darf, sofern ein persönlicher Kontakt zwischen der Patient*in und einer Ärzt*in stattgefunden hat.
Kompakte Übersicht zu den Vorschriften bei Arbeitsunfähigkeit
Hinweis! Leider beschweren sich einige Patient*innen darüber, dass wir uns an diese Vorschriften halten.
Rezepte/ Verordnungen/ Vorbestellungen
Warum muss ich für Medikamente, die ich bisher nur von externen Ärzt*innen (nicht in der Hausarztpraxis Untergiesing) verordnet bekommen habe, immer zu einer Ärzt*in?
Gemäß der des gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Arzneimittel nur verordnet werden, wenn sich die behandelnde Ärzt*in vom Gesundheitszustand überzeugt hat bzw. die laufende Behandlung bekannt ist. Bei bisher nicht durch uns verordnete Medikamente oder Änderung der Dosierung ist daher immer ein Ärzt*innenkontakt nötig
Hinweis: Leider beschweren sich einige Patient*innen darüber, dass wir uns an diese Vorschrift halten.
Warum sollte ich eine Vorbestellung tätigen, wenn ich trotzdem in die Praxis kommen muss um diese abzuholen oder die Versicherungskarte einmal im Quartal einlesen muss?
Durch erhöhtes Patient*innen aufkommen und/oder Mitarbeiter*innenausfall, kann die Erstellung Ihres Rezepts, Ihrer Ein-/Überweisung, Heil- /Hilfsmittelverordnung, leider auch mal länger dauern, auch wenn Sie keinen Ärzt*innenkontakt benötigen.
Sollten wir feststellen, dass eine ärztliche Beratung nötig ist, kann es zu weiterer Wartezeit kommen. Bei sehr hohem Patient*innenaufkommen oder Mitarbeiter*innenausfällen, muss in diesem Fall evtl. ein Termin an einem anderen Tag vereinbart werden.
Die häufigsten Gründe, weshalb eine ärztliche Beratung vor Rezeptausstellung erforderlich ist:
- Änderung von Stärke, Dosierung, Einnahme.
- Das Medikament war doch noch nicht von einer unserer Ärzt*innen bisher verordnet worden und ist daher in unserer Praxis noch keine Folgerezept.
- Ein erneutes Rezept wird früher gewünscht als laut Einnahme nötig.
- Fragen zur Medikamenteneinnahme/-dauer oder zu Wechsel-/Nebenwirkungen kommen auf.
- Das gewünschte Medikament ist kein Dauermedikament und erfordert eine ärztliche Beratung/Untersuchung (z.B. Schmerzmittel, Antibiotika).
Vorteile der Vorbestellung:
- über PatMed: Sie sehen sofort alle nachbestellbaren Medikamente inkl. Stärke, in der App.
- über PatMed: Sie erhalten eine Benachrichtigung wenn Ihr Rezept fertig ist und ob wir zur Freigabe Ihre Versicherungskarte benötigen, oder Sie Ihr Rezept direkt in der Apotheke einlösen können.
- über Homepage (Idana-Bestellformular): Durch strukturierte Fragen, werden Sie bereits informiert, falls Sie einen Termin benötigen.
- über Homepage (Idana-Bestellformular): Im Formular sind die Bestellzeiten und Abholzeiten aufgeführt.
Auch wenn Sie uns die Versicherungskarte für das aktuelle Quartal einlesen müssen, weil dies noch nicht vorlag oder Ihr Formular als Original abholen müssen, ist Ihre Bestellung vorbereitet und kann direkt nach Einlesen der Versicherungskarte freigegeben/ausgehändigt werden. Dies erspart Ihnen an einigen Tagen viel Wartezeit.
Wann ist eine Vorbestellung nicht möglich?
- Bei Erstverordnungen: durch die Hausarztpraxis Untergiesing noch nicht verordnetes Medikament.
- Bei Änderungen von Medikamentenstärke/ -dosierung/ -einnahme.
- Bei allen Medikamenten, die aufgrund von aktuellen Beschwerden (also keine Dauermedikamente für chronische Erkrankungen) benötigt werden (z.B. Antibiotika).
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin zur ärztlichen Beratung und bringen bei neuen Medikamenten oder Medikamentenumstellungen einen Facharztbefund aus welchem die Indikation hervorgeht mit.
Muss meine Versicherungskarte eingelesen werden, wenn ich ein E-Rezept bestelle?
Für gesetzlich Versicherte:
Ihre Versicherungskarte lag uns im aktuellen Quartal noch nicht vor?
Für die Freigabe des E-Rezepts ist das Einlesen der Versicherungskarte einmal im aktuellen Quartal erforderlich.
Ihre Versicherungskarte lag uns im aktuellen Quartal bereits vor?
Das E-Rezept wird freigegeben, Sie müssen nicht erneut in die Praxis kommen.
Für privat Versicherte:
Bisher können wir keine E-Rezepte anbieten, Ihr Rezept erhalten Sie als Papierrezept in der Praxis.
Privat- und individuelle Gesundheitsleistungen
Werden private Patient*innen bevorzugt?
Das stimmt bei uns nicht!
Sie erhalten bei uns genauso schnell einen Termin, wie gesetzlich Versicherte und erhalten teilweise einen schlechteren Service als die Kassenpatient*innen, weil die privaten Kassen keine Vorhaltepauschalen zahlen (z. B. Selbstbesorgung von Impfstoffen, Infusionen).
Warum muss ich für Leistungen selbst zahlen?
Individuelle Gesundheitsleistungen müssen, wie alle anderen Leistungen außerhalb des EBM bzw. der UV-GOÄ, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden [BGH, Urteil vom 23.03.2006, AZ III ZR 223/05].
Hinweis: Leider beschweren sich einige Patient*innen darüber, dass wir uns an diese Vorschrift halten.
Wie lang dürfen Privatrechnungen noch in Rechnung gestellt werden?
Nach §195 BGB gilt für die Verjährung einer Arztrechnung eine Frist von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die ärztliche Leistung erbracht wurde und der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Ziff. 1 BGB).
Warum muss ich meine Privatrechnung schon nach 14 Tagen bezahlen, obwohl meine Kasse das Geld noch nicht überweisen hat?
Die Annahme, dass Sie erst überweisen müssen, wenn die Kasse überwiesen hat, ist falsch. Jede private Krankenkasse handhabt es anders. Sie haben ein Vertragsverhältnis mit uns geschlossen. Wir stehen in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenkasse bezüglich Zahlungsmodalitäten bzw. welche Leistungen von Ihrer Kasse übernommen werden oder auch nicht. Sollten Sie eine Rechnung mit einem aktuellen Rechnungsdatum benötigen, weil Sie verpflichtet sind die Rechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Zugang einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte.
Warum muss ich als Hinterbliebene*r die Privatrechnungen für Verstorbene bezahlen?
- Nach § 24 BestattG trägt grundsätzlich die Erb*in bzw. die Erben die Kosten für die Leichenschau. Sollte es keine Erben (auch bei Erbausschlagung) geben, tragen gemäß § 1615 Abs. 2 BGB die unterhaltspflichtigen Kinder die Kosten.
- Offene Rechnungen von verstorbenen Privatpersonen dürfen durch Bevollmächtigte Personen (z. B. Erben, Ehepartner, Kinder und Nachlasspfleger/-verwalter) bei der Privaten-Krankenkasse eingereicht werden. Sie erhalten das Geld von der Kasse zurück.
Kontakt
Wieso erreiche ich Sie telefonisch nicht?
Wir rufen Sie während unserer Rückrufzeiten gerne zurück, wenn Sie aufgrund Ihres Alters (in der Regel >70) oder aufgrund sonstiger Einschränkungen nicht in der Lage sind, unseren online Service zu nutzen.
Rückrufzeiten
Mo. bis Fr. 9:00 bis 11:00 Uhr
Mo, Mi, Do 9:00 bis 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir nur Nachrichten auf dem Anrufbeantworter berücksichtigen und nicht direkt ans Telefon gehen.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Geburtsdatum und Namen wird Sie eine Mitarbeiter*in schnellstmöglich zurückrufen.
Die Einrichtung eines Callcenters zur Terminvergabe oder eine Vorabberatung durch nicht ärztliches Personal wird nicht von den Kassen finanziert und ist deshalb auch nicht in den Kassenbeiträgen enthalten.
Hinweis! Verzögern Sie bitte nicht selbst Ihren Rückruf und den Rückruf von Anderen, indem Sie mehrmals auf den Anrufbeantworter sprechen oder noch zusätzlich andere Kommunikationswege nutzen und es dadurch zur Doppelbearbeitung kommt.
Rezensionen
Warum kommentieren wir keine öffentlichen Bewertungen (z. B. Google, Jameda)?
Jeder hat das Recht seine Empfindungen zu äußern, sowie jeder das Recht hat, seine Hausarztpraxis frei zu wählen.
Wir sind überzeugt, dass unser Praxiskonzept viele Patient*innen anspricht.
Die meisten negativen Kritiken basieren auf Sachverhalte, die wir nicht beeinflussen können.
Einige Beispiele
Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen
- Ausstellung von Krankmeldungen nur nach einem „persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt“.
- Ausstellung von Rezept/Verordnungen darf nur erfolgen, wenn sich eine Ärzt*in selbst von der Notwendigkeit überzeugt hat (gilt auch für Dauermedikamente von andern Praxen z. B. ehemals Praxis Treusch).
- Für reguläre Behandlungen muss ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt werden (Versicherungskarte/Ersatzbescheinigung).
- Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
- …
Falsche Annahmen
- Bei einem Termin in einer Hausarztpraxis muss man nicht warten.
- Eine Hausarztpraxis hat für mich immer Zeit, auch ohne Termin.
- Für ein ganz kurzes Gespräch hat meine Ärzt*in immer 5 Minuten Zeit.
- Wenn ich viel zu früh zu meinem Termin komme, zählt das zur Wartezeit.
- Solange ich drei Minuten vor Sprechstundenende komme, werden alle meine Anliegen geklärt.
- Ich bin Privatpatient*in und habe Sonderrechte.
- Jede Praxis hat Ihre eigene selbst programmierte Praxissoftware und kann ganz leicht Wünsche umsetzen.
- Wenn in anderen Praxen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird, ist klar, dass ich das auch hier erwarten kann.
- Medizinische Mitarbeiter*innen werden nicht krank, deshalb ist es übertrieben, dass sie sich mit Masken schützen und es muss an einer mangelnde Personalplanung liegen.
- Es muss doch möglich sein, die Schlangenbildung bei der Anmeldung zu vermeiden, wenn gleichzeitig 13 Patient*innen (5 x mit Termin + 2 x zu spät/früh + 2 x Abholung + 4 x ohne Termin) kommen.
- Es muss doch möglich sein, dass direkt jemand ans Telefon geht, um meine Fragen zu beantworten.
- Bei einer großen Praxis gibt es weniger Patient*innen.
- Am besten hinterfrage ich alle Abläufe und vertraue nicht darauf, dass sich die Praxismitarbeiter*innen Gedanken dazu gemacht haben.
- Meine Kritik diskutiere ich direkt und ausführlich bei der Anmeldung.
- Ich muss nur zu den Ärzt*innen freundlich sein.
- …
Wir optimieren uns ständig und versuchen für Alle das Optimum rauszuholen.
Lösungsvorschläge und negative Kritik nehmen die Ärzt*innen gerne persönlich entgegen bzw. schriftlich per Kontaktformular.
Online-Service
für Patient*innen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8:30 – 12:00
Montag, Mittwoch und Donnerstag
15:00 – 18:00
Anschrift
Candidplatz 11
81543 München
